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Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres mit der ersten dem 31.12.2008 folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes an die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers zu melden.
Diese sogenannten Jahresmeldungen müssen bis spätestens zum 15.04.2009 bei den Krankenkassen, der Minijobzentrale oder der jeweils zuständigen Knappschaft eingegangen sein.
Mindestens einer Ihrer Mitarbeiter hat dadurch zusätzliche Arbeit zu verrichten, so dass unter Umständen andere wichtige Dinge unerledigt bleiben.
Gerne übermittle ich die Meldungen für Sie! Diskretion und Verschwiegenheit sind selbstverständlich. Oder aber ich unterstütze Ihren Mitarbeiter bei den laufenden Tätigkeiten.
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